Bürogeräte und Bürotechnik

Aktenvernichter

Vor der Markteinführung von elektrisch betriebenen Aktenvernichtern waren thermische Aktenvernichter (Feuerkorb) weit verbreitet in Gebrauch. Wegen der Risiken im Umgang mit offenem Feuer und nicht zuletzt wegen des entstehenden Schmutzes haben sich heute elektromechanische Schredder verschiedener Bauform durchgesetzt. Ein Aktenvernichter zerschneidet das Dokument in so kleine Teile, dass diese für sich allein kaum verwertbare Informationen enthalten und nur mit großem Aufwand wieder korrekt zusammengefügt werden könnten. Neuere Aktenvernichter können neben Papier auch Kreditkarten und CDs bzw. DVDs zerschreddern.

Das Schneidwerk

Streifenschnitt:

Das Schneidwerk beim Streifenschnitt besteht aus zwei gegenläufigen Wellen, die mit einer gewissen Anzahl versetzt ineinandergreifender, scharfkantiger Räder bestückt sind. Zusätzlich ist der Mantel der einzelnen Räder verzahnt, wodurch der einwandfreie Transport des Schnittguts gewährleistet wird. Der eigentliche Schneidevorgang besteht darin, dass das Schnittgut die ineinandergreifenden Räder passiert und dadurch in Streifen, welche in ihrer Breite dem Abstand der Räder entsprechen, geteilt wird. Dabei entspricht die Länge eines Streifens dem des eingeführten Dokuments. Demzufolge wird mit einer höheren Anzahl auf der Welle befindlichen Räder eine größere Anzahl an Streifen mit umso geringerer Breite erreicht. Der Vorteil des Streifenschnitts liegt im Wesentlichen darin, dass die Kapazität mehrerer gleichzeitig zu verarbeitenden Blätter stets höher ist, als beim Kreuzschnitt. Zudem ist das Betriebsgeräusch wesentlich geringer. Das Volumen des Schnittguts ist allerdings wesentlich höher und es lassen sich keine besonders hohen Sicherheitsstufen erzielen.

Kreuz- oder Partikelschnitt:

Das Schneidwerk beim Kreuzschnitt besteht ebenfalls aus zwei gegenläufigen Wellen mit einer gewissen Anzahl versetzt ineinandergreifender, scharfkantiger Räder und die Zerteilung des Schriftguts der Länge nach geschieht somit in gleicher Weise wie beim Streifenschnitt. Allerdings ist jedes Rad so gestaltet, dass eine scharfe Metallkante aus dem Mantel hervorragt und somit zum einen für den Transport des Schnittguts, als auch für die Teilung des Streifens in mehrere Partikel sorgt. Damit dieser Vorgang ausgeglichen erfolgt, sind die Metallkanten der Räder leicht versetzt montiert, quasi in Wellenform. Der Vorteil des Kreuzschnittes liegt im Wesentlichen in der erzielbaren höheren Sicherheitsstufe. Zudem ist das Volumen des Schnittguts wesentlich geringer. Als nachteilig darf das wesentlich lautere, mit einem deutlichen Klopfgeräusch einhergehende Betriebsgeräusch angesehen werden.

Sicherheit

In Deutschland wird die Datensicherheit eines Aktenvernichters nach Schutzklassen, Sicherheitsstufen und Datenträgerarten der DIN 66399 bewertet. Damit ersetzt sie die bisherige DIN 32757. Dabei ist der Grad der Schutzbedürftigkeit der Daten ausschlaggebend für die Wahl der Sicherheitsstufe in Bezug auf die Vernichtung der Datenträger.

Schutzklasse Anwendungsbereich
Schutzklasse 1 für interne Daten, Informationen sind für größere Gruppen bestimmt und zugänglich. Bsp.: personalisierte Werbung, Kataloge, Wurfsendung, Notizen
Schutzklasse 2 für vertrauliche Daten, Informationen sind für einen kleinen Personenkreis bestimmt. Ungerechtfertigte Weitergabe hätte erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen. Bsp.: Angebote, Anfragen, Memos, Aushänge, Personaldaten
Schutzklasse 3 für besonders vertrauliche und geheime Daten mit Beschränkung auf einen kleinen, namentlich bekannten Personenkreis. Unberechtigte Weitergabe hätte ernsthafte, existenzbedrohende Auswirkungen. Bsp.: Unterlagen der Geschäftsleitung, F&E-Dokumente, Finanzdaten, Verschluss-Sachen

Es gibt sieben Sicherheitsstufen:

Sicherheitsstufe   Anwendungsbereich
Sicherheitsstufe 1  für Datenträger mit allgemeinen Daten, Partikelfläche ≤ 2000 mm², Streifenbreite ≤ 12 mm, Streifenlänge nicht begrenzt
Sicherheitsstufe 2 für Datenträger mit internen Daten, Partikelfläche ≤ 800 mm², Streifenbreite ≤ 6 mm, Streifenlänge nicht begrenzt
Sicherheitsstufe 3 für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten, Partikelfläche ≤ 320 mm², Streifenbreite ≤ 2 mm, Streifenlänge nicht begrenzt
Sicherheitsstufe 4 für Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten, Partikelfläche ≤ 160 mm², für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 6 mm²
Sicherheitsstufe 5 für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten, Partikelfläche ≤ 30 mm², für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 2 mm²
Sicherheitsstufe 6 für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten, wenn außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, Partikelfläche ≤ 10 mm², für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 1 mm²
Sicherheitsstufe 7 für Datenträger mit streng geheim zu haltenden Daten, wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, Partikelfläche ≤ 5 mm², für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 1 mm²

Die Datenträger-Partikelgrößen in den Sicherheitsstufen wurden dem Stand der modernen Kommunikationstechnik angepasst. Jede Datenträgerart ist durch ein Kürzel beschrieben, das der jeweiligen Sicherheitsstufe vorangestellt ist. (z. B. P-1, H-5)

Datenträgerart  
Datenträgerart P Informationsdarstellung in Originalgröße (Papier, Film, Druckplatten)
Datenträgerart F Informationsdarstellung verkleinert (Mikrofilme, Folie)
Datenträgerart O Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern (CD, DVD)
Datenträgerart T Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern (Disketten, ID-Karten, Magnetkassetten)
Datenträgerart H Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischen Datenträgern (Festplatten)
Datenträgerart E Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern ( Speicherstick, Chipkarte)
Laminiergeräte

Die Lamination bezeichnet das Verbinden einer dünnen, oftmals folienartigen Schicht mit einem Trägermaterial mittels eines Klebers. Der Begriff findet sich auch beispielsweise im Laminat wieder. Ein bekanntes Beispiel ist das Laminieren von Dokumenten mittels eines Laminiergeräts. Das laminierte Dokument wird dadurch wasserbeständig und abwaschbar. Die Fälschungssicherheit steigt, da ein nachträgliches Bearbeiten des eingeschweißten Dokuments nicht ohne erheblichen Aufwand möglich ist.

Laminierungsarten

Heißlaminieren: Hierbei verschmilzt der bei Zimmertemperatur feste Klebstoff der Folientasche mit dem Dokument. Dazu wird das Papier in die Folie eingelegt und in einem Laminiergerät über heiße Rollen oder zwischen zwei Heizplatten hindurch geführt, die den Kunststoff bei etwa 60 bis 80 °C thermisch verbinden.

Kaltlaminieren: Hierbei befindet sich in der Folientasche ein normaler Klebstoff; Kaltlamination kann auch ohne besonderes Gerät von Hand vorgenommen werden.

Laminierfolien und Geräte

Laminierfolien werden meist als sogenannte Laminiertaschen vertrieben. Diese sind mittig gefalzt. Dokumente können so leichter gerade ausgerichtet werden. Es gibt verschiedene Dicken von Laminierfolien. Die Angaben sind gewöhnlich in Mikrometer (oft als µ, Mic, Mi oder Mü bezeichnet) angegeben und beziehen sich auf eine „Hälfte“ der Folie. Bei einer Angabe von beispielsweise „80 Mic“ beträgt die Dicke eines laminierten Dokumentes 160 Mikrometer zuzüglich der Dicke des Papiers. Der alte Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland hat eine Dicke von 2 x 125 µm + Papierdicke.

Bei den Geräten kann man einfache Laminiergeräte für den Heimgebrauch und Profigeräte für den Dauereinsatz unterscheiden. Geräte für den Heimgebrauch sind bereits für unter 20 Euro erhältlich. Sie unterstützen meist beide Laminationsverfahren, haben aber den Nachteil, dass sie nicht im Dauerbetrieb heißlaminieren können. Nach ca. 30 Minuten müssen diese Geräte abkühlen, bevor eine Weiterarbeit möglich ist. Professionelle Laminiergeräte sind nicht nur schneller (laminierte Fläche pro Minute), sondern auch für den Dauereinsatz geeignet.